Förderung für Sanierung Ihres Wohngebäudes
In diesem Abschnitt finden Sie viele nützliche Informationen rund um die Förderung für Sanierung Ihres Wohngebäudes.
- Zum Thema: >>> Gesamtüberblick Förderung für Sanierung vom Wohngebäude <<<
- Zum Thema: >>> Sanierungsfahrplan <<<
- Zum Thema: >>> Heizung <<<
- Zum Thema: >>> Baubegleitung <<<
- Zum Thema: >>> Sanierung Wohngebäude zum Effizienzhaus <<<
Grundsätzlich haben Sie bei der Sanierung vom Wohngebäude folgendes zu beachten:
1. Gesetzliche Mindeststandard, die eingehalten werden MÜSSEN (gemäß Gebäudeenergiegesetz Teil 3 – Bestehende Gebäude). Grundsätzlich kennen Handwerker diese Mindeststandards und setzen diese um. Ein Nachweis hierfür ist nicht notwendig.
2. Wenn Sie Förderung für Sanierung in Anspruch nehmen wollen, dann gelten höhere Anforderungen, welche durch die Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (Link). Energieberater erbringen die notwendigen Nachweise, um die Auszahlung der Förderung zu ermöglichen.
Der Schwerpunkt meiner Leistungen bezieht sich auf den Punkt zwei. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll bei einer sowieso notwendigen Sanierung ggf. mehr Geld in die Hand zu nehmen und mehr zu dämmen, dadurch langfristig die Energiekosten reduziert werden. Es gibt allerdings auch Sonderfälle in denen es schwierig werden kann die technischen Mindesanforderungen für eine Förderung einzuhalten. Dies lässt sich bei einem Vor-Ort-Termin analysieren und besprechen. Ich bin Ihr unabhängiger Berater und unterstütze Sie dabei die Förderung zu erhalten.
Gesamtüberblick: Förderung für Sanierung vom Wohngebäude

Egal ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohn-, Alten- oder Pflegeheim hier finden Sie grob zusammengefasst die wichtigsten Informationen rum um Förderung von Wohngebäuden. Auch gemischt genutzte Gebäude mit einem kleinen Anteil an gewerblicher Nutzung fallen in diese Kategorie. Z.B. ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Ladengeschäft im Erdgeschoss. Das Gebäude dient nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen und kann komplett als Wohngebäude behandelt werden.
Ausführliche und offizielle Informationen zur aktuellen Förderung finden Sie unter folgenden Link: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Eine Übersicht / Zusammenfassung der Richtlinie finden Sie unter: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz



Zusätzliche Förderung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der Sanierungsfahrplan ist ein mehrseitiges Dokument mit Text und Bilder, welcher Ihnen individuell für Ihre Immobilie die Möglichkeiten zur energieeffizienten Sanierung erläutert. Hierbei werden alle Bauteile der Gebäudehülle und Ihre Heizungsanlage betrachtet, also das Gebäude im Ganzen. Mit Hilfe des Sanierungsfahrplans erhalten Sie bei Umsetzung von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen zusätzlich 5% mehr Förderung. Dies lohnt sicht vor allem bei kostspieligen Sanierungsmaßnahme von mehr als 25.000 € Investitionssumme (z.B. Dachsanierung oder Fenstertausch).
Die Kosten, die für die Erstellung des Sanierungsfahrplan entstehen werden aktuell mit bis zu 80% gefördert.

Weitere Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan finden Sie unter folgenden Links:
Gebäudeforum Klimaneutral – Sanierungsfahrplan
Energiewechsel.de (BMWK) – Sanierungsfahrplan
Ablauf iSFP
Wichtig ist es vorab den Ablauf beim Sanierungsfahrplan zu verstehen:
1.) Energieberater beauftragen (dieser stellt für Sie den Antrag für die Förderung des Sanierungsfahrplans)
2.) Erstellung des Sanierungsfahrplans durch den Energieberater (dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen).
3.) Aushändigung und Erläuterung des Sanierungsfahrplans (Ich führe mit Ihnen ein persönliches Erläuterungsgespräch durch und Sie haben die Möglichkeit weitere Fragen zu stellen).
4.) Auszahlung der Förderung für den Sanierungsfahrplan.
Wenn Sie eine Maßnahme vom Sanierungsfahrplan umsetzen wollen:
5.)Beantragung einer Einzelmaßnahme, z.B. Dachsanierung. Vor der Antragstellung muss mit dem Handwerker ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender und auflösender Bedingung (abhängig von der Förderzusage) geschlossen werden. Bei der Antragstellung erfolgt die Beantragung mit iSFP-Bonus (+5%).
6.) Umsetzung der Maßnahme (hierbei mindestens ein Termin zur Abnahme durch den Energieberater – bitte informieren Sie mich rechtzeitig!)
7.) Zusammenfassung aller notwendigen Unterlagen: Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Bezahltnachweise usw. & Einreichen der Unterlagen beim BAFA
8.) Auszahlung der Fördermittel für die Sanierungsmaßnahme durch das BAFA auf Ihr Konto

Heizung
Zum Thema Heizungs gibt es sehr viel zu beachten. Die geltenden Anforderungen für Heizungen sind von vielen Faktoren abhängig. Bei einem Vor-Ort-Termin analysiere ich ihre individuelle Situation und bespreche mit Ihnen Ihre Möglichkeiten.
"Heizungsverbot" / Austauschpflicht
Das Gebäudeenergiegesetz gibt vor, welche Anforderung für Heizungen gelten. In §72 „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ sind die Bedingungen für das sogenannte „Heizungsverbot“ zu finden. Hier wird davon ausgegangen, dass diese Heizungen besonders schmutzig und wesentlich ineffizienter als morderne Heizungsanlagen arbeiten. Dies betrifft Heizungsanlagen, die mit Gas oder Öl betrieben werden, 30 Jahre nach Ihrem Einbau/Aufstellung. Ausgenommen hiervon sind Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel (zu erkennen am Abfluss für das Kondenswasser an der Heizung). Details hierzu wird Ihnen sicherlich Ihr Schornsteinfeger mitgeteilt haben.
Wenn Sie eine unanabhängige Beratung wünschen, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Gemeinsam besprechen wir Ihre technischen Lösungsmöglichkeiten.
Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich
Für bestehende Heizungsanlagen mit wenig Betriebsjahren ist es durchaus sinnvoll über eine Heizungsoptimierung nachzudenken. Hiermit lassen sich circa 15% der Betriebskosten einsparen. Das schont die Umwelt und das Portmonnaie.
Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizlast jedes einzelnen Raumes berechnet. Sprich wieviel Wärme verliert der Raum an Nachbarräume bzw. nach außen. Daraus ergibt sich wieviel Leistung der Heizkörper in diesem Raum bringen muss. Je nach Größe des Heizkörpers werden unterschiedliche Vorlauftemperaturen und Volumenströme berechnet. Ich berechne Ihnen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, also möglichst genau. Ich such für Sie den optimalen Betriebspunkt in Abstimmung aller Räume des Gebäudes. Nur so lässt sich die optimale Einstellung erreichen.
Bei vielen alten Heizungsanlagen wurde nie ein hydraulischer Abgleich durchgeführt. Das prüfe ich gerne für Sie. Außerdem macht es Sinn nach einer energetischen Sanierung die Einstellung des hydraulischen Abgleichs anzupassen, da sich durch die Sanierung die Heizlast betroffener Räume ändert.
Wie sieht’s hier aus mit Förderung?
Unter folgenden Link finden Sie mehr Informationen zur Förderung der Heizungsoptimierung bei Wohngebäuden: Energiewechsel.de (BMWK) – Heizungsoptimierung
Für Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohneinheiten besteht seit 2023 sogar eine Pflicht zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Diese Pflicht führt leider dazu, dass die Heizungsoptimierung für diese Mehrfamilienhäuser nicht mehr föderfähig ist. Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs kann ich gerne für Sie übernehmen. Hierfür benötige ich Zugang zu allen Heizkörper oder eine detaillierte Liste aller Heizkörper des Gebäudes.
Ggf. macht es Sinn andere förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen und so Fördermittel mitzunehmen (Sprechen Sie mich an).
Übrigens die Einstellung des hydraulischen Abgleichs ist beim Einbau einer neuen Heizung sowieso vorgeschrieben. Beim Einbau einer förderfähigen Heizung wird die Berechnung durch den Energieberater und die Einstellung durch den Handwerker sogar gefördert.

Die Grundlage für den hydraulischen Abgleich, aber auch für jeden gut geplanten Heizungstausch, ist eine detaillierte raumweise Heizlastberechnung. Hierzu erstelle ich ein 3D-Gebäudemodell und berücksichtige den Aufbau sämtlicher Außenbauteile, wie Dach, Außenwände etc. Somit kann ich genau berechnen wieviel Heizleistung ein Heizkörper im Raum erbringen muss. Durch die geforderte Leistung ergeben sich die Systemtemperaturen und die Volumenströme der Heizungsanlage.
Parallel dazu lohnt es sich bei hohen Energieverbräuchen ein Heizungsmonitoring durchzuführen. Hierbei wird der Verlauf der Vor- und Rücklauftemperatur, also der Systemtemperaturen mit Sensoren aufgezeichnet. Dadurch lässt sich das Verhalten der Heizungs bei verschiedenen Außentemperaturen und Lastzuständen analysieren. Änderungen an Einstellungswerten der Heizungsanlage lassen sich durch die Messung direkt beobachten.
Hier im Bild dargstellt ist der Verlauf der Vor- und Rücklauftemperaturen (grün und geld) einer optimierten Heizungsanlage, hier Gas-Brennwertgerät, für einen Zeitraum von sieben Tagen. Neben der theorethischen Berechnung einer potentiellen Optimierung kann ich diese für Sie auch mit Hilfe von Messtechnik einstellen.

Heizungstausch
Wenn Sie eine neue Heizung einbauen gilt es gesetzliche Mindeststandards einzuhalten. Diese Standards werden im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) beschrieben. Ab 2024 wird im GEG festgelegt, dass Gebäudeeigentümer vor dem Einbau oder der Aufstellung einer neuen Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, beraten werden müssen. Diese Beratung übernehme ich gerne für Sie um Ihnen einen umfassenden neutralen Überblick zu verschaffen. Bitte beachten Sie auch, dass laut Gesetzesentwurf des GEG 2024 dürfen alle Heizkessel längstens bis Ende 2044 betrieben werden. Wenn Sie eine unanabhängige Beratung wünschen, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Bei Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage gelten verschiedene attraktive Fördersätze in Abhängigkeit von der verwendeten Technologie (siehe Übersicht Förderungen oben). Je nach verwendeter Technologie und Ihren individuellen Ausgangsvoraussetzungen können Boni gewährt werden. Details finden Sie hier: KfW.de – Heizungsförderung
Ich berate Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Lassen Sie uns einen Vor-Ort-Termin vereinbaren: >>>Kontaktformular<<<
Exemplarischer Ablauf beim Heizungstausch:
- Datenaufnahme durch den Energieberater (Infos zur Gebäudehülle und Heizungssystem werden benötigt).
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Anfordern von Angeboten bei Handwerkern (auf Grundlage der Heizlastberechnung)
- Ggf. Prüfung der Angebote durch den Energieberater
- Schließen eines Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Handwerker
- Antragstellung bei der KfW
- Umsetzung der Maßnahme (Einbau der neuen Heizung und Einstellung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B)
- Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen: Fachunternehmererklärung, VdZ-Blatt, Rechnung, Bezahlnachweise, usw.
- Auszahlung der Förderung
Welche Heizung passt zu meinem Haus?
- Das ist abhängig von
- der Gebäudehülle (wieviel Wärme geht über Außenwand, Dach, Fenster usw. verloren)
- der Größe Ihrer Heizkörper
- der Größe der Räume
- Ihrer gewünschten Raumtemperatur
Ich berechne für Sie die Heizlast nach DIN EN 12831 Ihres Gebäudes, sowie den hydraulischen Abgleich. Hier gehts zum Kontaktformular.

Baubegleitung
Egal für welche Sanierungsmaßnahme Sie sich entscheiden: solange eine förderfähige Maßnahme umgesetzt wird erhalten Sie 50% Förderung auf mein Honorar. Meine Leistungen fallen nämlich in die Kategorie Fachplanung und Baubegleitung. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser sind die förderfähigen Kosten hierfür auf 5.000 EUR gedeckelt. Das ist in jedem Fall ausreichend! Der Großteil Ihrer Kosten wird also vom Staat übernommen und Sie erhalten eine qualifizierte unabhängige Beratung/Planung.
Unter diesem Link finden Sie hierzu weitere Informationen: BAFA.de – Fachplanung und Baubegleitung.
Für die Sanierung eines Bauteils eines Wohngebäudes wären das folgende Leistungen:
- Erstgespräch und Datenaufnahme
- Antragstellung für die Förderung der Sanierung
- Erstellung rechnerischer Nachweise
- Prüfung von Handwerker-Angeboten
- Baustellentermine zur Prüfung der förderfähigen Umsetzung der Sanierungsmaßnahme
- Abschlussdokumentation und Einreichen der Unterlagen beim BAFA zur abschließenden Auszahlung der Förderung

Sanierung Wohngebäude zum Effizienzhaus (BEG WG)
Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus gibt es nur die Möglichkeit eine Kreditförderung in Anspruch zu nehmen. Vorteil hierbei sind vor allem die zinsgünstigen Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss kann durch weitere Boni erhöht werden. Die aktuellen Konditionen der KfW finden sie unter:
>>> KfW.de – Kredit Wohngebäude <<<

Wie Sie dieses Effizienzhaus-Niveau erreichen und ob es ggf. sinnvoller ist förderfähige Einzelmaßnahmen umzusetzen ist abhängig von Ihrer individuellen Ausgangssituation. Ich analysiere gerne Ihr Gebäude und finde für Sie die strategisch beste Vorgehensweise. Sprechen Sie mich an über das >>> Kontaktformular <<< und beschreiben Sie möglichst detailliert Ihre Ausgangssituation.
Meine Einsatzgebiete: Soltau, Fallingbostel, Walsrode, Hodenhagen, Schwarmstedt, Bergen, Wietzendorf, Munster, Amelinghausen, Bispingen, Seevetal, Visselhövede und Umgebung.


Erreichbarkeit: Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
©2023 Ingenieurbüro für Energieberatung – Steinberg
Ihr Energieberater im Heidekreis – Soltau – Fallingbostel – Walsrode – Schwarmstedt – Hodenhagen – Munster – Bergen – Wietzendorf – Visselhövede – Seevetal – Amelinghausen – Bispingen