Sanierung Nichtwohngebäude

Quelle: Energiewechsel.de (BMWK)

Mehr Infos finden Sie mit dem Förderwegweise des BMWK: Energiewechsel.de – Förderwegweiser

Für individuelle Beratung nehmen Sie Verbindung mit mir auf: Kontaktformular nutzen.

Überblick Bundesförderung für effiziente Gebäude

Ein Baustein für die Förderung der Sanierung von Nichtwohngebäuden stellt das BEG dar. Hier besteht die Möglichkeit einzelne Maßnahmen förderfähig umzusetzen (z.B. Dachsanierung, Fenster- oder Heizungstausch) oder eine Komplettsanierung zum Effizienzgebäude umzusetzen. Um einen Effizienzgebäudestandard zu erreichen, müssen i.d.R. alle Bauteile (Außenwände, Keller/Böden, Fenster, Dach und Heizung) auf ein gewisses Niveau verbessert werden. Der Aufwand ist sehr hoch. Attraktiv bei der Sanierung zum Effizienzgebäude sind vor allem die zinsgünstigen Darlehen der KfW. Der Tilgungszuschuss liegt je nach Effizienz-Niveau bei 10-25%.

Übersicht Bundesförderung effiziente Gebäude
Einzelmaßnahme

Sanierung mit Einzelmaßnahmen

Es kann durchaus sinnvoll sein anstatt einer Komplettsanierung Einzelmaßnahmen umzusetzen. Hierbei gelten grundsätzlich die gleichen Förderbedingungen wie für ein Wohngebäude. Dennoch lassen Sie mich vorab die Ausgangssituation überprüfen und ich zeige Ihnen den optimalen Weg. Grafisch dargestellt erhalten Sie hier einen guten Gesamtüberlick zur Förderung von Einzelmaßnahmen:

 

Übersicht Förderung Sanierung Einzelmaßnahme

Quelle: BAFA.de – BEG EM

Auf der Internetseite des BAFA finden Sie weitere Informationen zur Förderung: >>> BAFA.de – Sanierung Nichtwohngebäude <<<

NWG-green

Sanierung zum Effizienzgebäude

Bei der Komplettsanierung zum Effizienzgebäude gibt es nur die Möglichkeit eine Kreditförderung in Anspruch zu nehmen. Vorteil hierbei sind vor allem die zinsgünstigen Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss. Die aktuellen Konditionen der KfW finden sie unter:

>> KfW.de – Kredit Nichtwohngebäude <<<

Wie Sie dieses Effizienz-Niveau erreichen und ob es ggf. sinnvoller ist förderfähige Einzelmaßnahmen umzusetzen ist abhängig von Ihrer individuellen Ausgangssituation. Ich analysiere gerne Ihr Gebäude und finde für Sie die strategisch beste Vorgehensweise. Sprechen Sie mich an über das >>> Kontaktformular <<< und beschreiben Sie möglichst detailliert Ihre Ausgangssituation.

Sportverein

Energieberatung für Sportvereine

Sportvereine bilden das Rückrat für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie sind vor allem im ländlichen Raum der Treffpunkt in der Freizeit. Dementsprechend wird im Sportverein auch Energie verbraucht. Die Energieeffizienz lag hierbei in der Vergangenheit nicht wirklich im Fokus. Dies hat sich aufgrund der Kostensteigerungen mittlerweile geändert. Anstatt das Budget für hohe Energiekosten zu verschwenden, sollten Sportvereine besser in Infrastruktur und Angebote investieren. Neben der o.g. Förderung seitens des BAFA gibt es alternativ die Möglichkeit sich über den Landessportbund Niedersachsen (LSB Niedersachsen) fördern zu lassen. Der LSB Niedersachsen fördert die Energieberatung bis zu 100% und die daraus resultierenden Baumaßnahmen zur Energieeinsparung:

> Landessportbund Niedersachsen e.V. – Förderung Energieberatung <<<

>> Landessportbund Niedersachsen e.V. – Förderung Baumaßnahmen zur Energieeinsparung <<<

Lassen Sie mich Ihr „Nichtwohngebäude“ bzw. Ihre Vereinsgebäude untersuchen und ich identifiziere Ihre energetischen Schwachstellen. Ich unterstütze Sie bei Bedarf gerne bei der Antragstellung und finde für Sie die strategisch beste Vorgehensweise. Sprechen Sie mich an über das >>> Kontaktformular <<< und beschreiben Sie möglichst detailliert Ihre Ausgangssituation.

Pfelgeheim Energieberatung

Energieberatung für Pflegeeinrichtungen

Der Bund unterstützt Pflegeeinrichtungen aufgrund der gestiegenen Energiepreise bei Ihren laufenden Energiekosten. Diese sogenannte Ergänzungshilfe erhalten derzeit viele voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Diese Einrichtungen sind allerdings dazu verpflichtet bis Ende 2023 eine Energieberatung durchführen zu lassen. Die entsprechenden Nachweise sind bis 15. Januar 2024 bei der Pflegekasse einzureichen. Wenn der Nachweis ausbleibt werden von Januar bis April 2024 die Ergänzungshilfe um 20 % jeden Monat gekürzt. Grundlage ist SGB VI §154 Abs. 6. Anerkannt werden von den Pflegekassen bereits durchgeführte Energieaudits oder bedarfsorientierte Nachweise. Sollten Sie diese nicht vorliegen haben, berate ich Sie gerne. Die Kosten für die Energieberatung sind erstattungsfähig, sofern Sie bis Ende 2023 durchgeführt wird. Einrichtungen mit bis zu 60 Plätzen erhalten bis zu 4.000 Euro, Einrichtungen mit bis zu 150 Plätzen erhalten bis zu 6.000 Euro und Einrichtungen mit mehr als 150 Plätze erhalten bis zu 7.500 Euro. Die Rechnung muss bis zum 15. Mai 2024 bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Einrichtungen, die nur Tagespflege anbieten gelten gemäß Gebäudeenergiegesetz als Nichtwohngebäude und können dementsprechend für Sanierungsmaßnahmen die BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude in Anspruch nehmen.

Einrichtungen die Dauer- und Kurzzeitpflege anbieten werden gemäß Gebäudeenergiegesetz als Wohngebäude betrachtet. Sie können für Ihre Sanierungsmaßnahmen die BAFA Förderung für Wohngebäude in Anspruch nehmen. Siehe hierzu:

>>> Sanierung Wohngebäude <<<

Lassen Sie mich Ihre Pflegeeinrichtung untersuchen, ich identifiziere Ihre energetischen Schwachstellen und erstellen einen Kurzbericht für das Objekt. Sprechen Sie mich an über das >>> Kontaktformular <<< und beschreiben Sie möglichst detailliert Ihre Ausgangssituation.

Baustelle Neubau Energieberatung

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